Die EU-DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) wurde 2016 verabschiedet und ersetzt die bisherige Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995.
Unternehmen haben nun die Möglichkeit, die neuen Bestimmungen bis spätestens Ende Mai 2018 verpflichtend umzusetzen.
Die EU-DSGVO lehnt sich zu großen Teilen an das bisherige deutsche Datenschutzgesetz an, droht jedoch bei Nichteinhaltung mit deutlich höheren Strafen.
Diese liegen dann bei bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes.