Ganz plötzlich und ohne jede Vorwarnung tritt ja Ende Mai die brandneue EU-DSGVO in Kraft.
Jedem Unternehmen drohen dann sofort Strafen im zweistelligen Millionenbereich und lange Haftstrafen. Vorhandene IT-Infrastrukturen sind von einem Tag auf den anderen wertlos, das Sammeln von Daten zur Lead-Gewinnung strafbar, und jeder Mensch hat das „Recht auf Vergessens“ und kann somit in Sekunden unsichtbar werden.
Alles Quatsch? Nicht ganz. Dass die EU-DSGVO seit knapp zwei Jahren so gilt und Ende Mai nun nur die Übergangsfrist endet, dass für Strafzahlungen zunächst einmal Anklagen und Verurteilungen notwendig sind, dass bisherige Datenschutzmaßnahmen auch weiterhin gelten und sich nun nur ein paar Regeln zur Wahrung der Privatsphäre ändern, nun gut.
Aber was ändert sich tatsächlich - und was bleibt, wie es ist?